Leika-ID: 99108003000000; 99108003001000; 99108004000000; 99108004001000
Zuständigkeit: Ämter und Gemeinden
Leistungsbeschreibung aus dem ZuFiSH: https://zufish.schleswig-holstein.de/detail?are...
Ansprechpartner:
Luciano Sulaimon luciano.sulaimon@itvsh.de oder Norman Krüger norman.krueger@itvsh.de.
Genau so ist es bzw. natürlich für die "zuständigen" Kommunen. Wenn Sie auf die oben verlinkte Leistungsbeschreibung klicken, kommen Sie auf die Seite des Zuständigkeitsfinders SH. Vielleicht hilft Ihnen diese zu identifizieren, ob Ihre Kommune zuständig ist.
Für die gemäß ZuFiSH unter den lfd. Nr. 1 – 12 dargestellten Ausnahmetatbestände sind nach unserer Recherche ggfs. folgende Zuständigkeiten gegeben:
a) Die Kreise in S-H müssten für die lfd. Nr. 1, 7, 10 und 11 zuständig sein
b) Die Autobahn GmbH des Bundes müsste für die lfd. Nr. 2 zuständig sein
c) Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SHL müsste für die lfd. Nr. 4c und 5 zuständig sein
d) Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden müssten für die lfd. Nr. 3, 4, 4a, 4b, 5a, 5b, 6, 8, 9 und 12 zuständig sein
Bitte diese Zuständigkeiten nochmals prüfen lassen.
Wäre eine Aufteilung nach Zuständigkeiten für diesen Workshop sinnvoll und möglich?
Hallo Herr Prehn,
vielen Dank für den Hinweis. Wir werden in dem Workshop die Anforderungen für die Ausnahmegenehmigungen aufnehmen, die in der Zuständigkeit der Kommunen liegen. Von allen anderen Ausnahmegenehmigungen werden wir von den Workshopteilnehmern, als fachliche Ansprechpartner, die jeweilige Zuständigkeiten abfragen.
Guten Tag,
findet dieser Workshop statt, da der ITVSH andere Anforderungsworkshops im Mai absagen wollte bzw. schon abgesagt hat?
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von Ressourcenengpässen im Bereich der Anforderungserhebung, müssen wir auch diesen Anforderungsworkshops leider absagen. Der ITV.SH ist bestrebt die Engpässe kurzfristig zu beheben, um mit den Workshops zur Anforderungsklärung fortzufahren. Der ITV.SH arbeitet intern an einem Alternativplan für die Fortführung der Workshopreihe, und wird Sie zeitnah über das weitere Vorgehen informieren.
Wir entschuldigen uns für den Umstand und die Terminabsage.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Müller
Sehr geehrte Workshopteilnehmer:innen,
der Einwahllink zum Online Konferenzraum für den am 16.06.2021 stattfindenden Workshop lautet wie folgt: https://video.openws.de/OZGWS. Die Einladungen werden in Kürze als E-Mail versendet.
In dem Workshop werden wir gemeinsam ein Anforderungsdokument für einen zu entwickelnden Online Dienst anschauen. Die angemeldeten Teilnehmer:innen werden dieses Anforderungsdokument im Vorfeld erhalten.
Uns ist bisher kein Online Dienst bekannt, mit dem eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragt werden kann. Sollten Sie einen Online Dienst kennen, bei dem dies möglich ist, bitten wir sie ihn uns mitzuteilen.
Ist der Workshop für alle Kommunen (Ämter, Gemeinden, Städte, Kreise) gedacht?