Leika-ID: 99018008000000; 99018008005000
Zuständigkeit: Kreise und kreisfreie Städte
Wer die Heilkunde berufsmäßig ausüben will, muss entweder approbierte Ärztin oder approbierter Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen, ansonsten macht sie oder er sich strafbar. Die Erlaubnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin/Heilpraktiker zu führen. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Ansprechpartner:
Luciano Sulaimon luciano.sulaimon@itvsh.de oder Norman Krüger norman.krueger@itvsh.de.
Sehr geehrte Workshopteilnehmer:innen,
der Einwahllink zum Online Konferenzraum für den am 24.03.2021 stattfindenden Workshop lautet wie folgt: https://video.openws.de/OZGWS. Die Einladungsmails, welche via Outlook versendet werden, gehen in Kürze an die Workshopteilnehmer:innen raus.
In diesem Workshop werden wir gemeinsam ein Anforderungsdokument, sowie bereits bekannte, entwickelte Online Dienste durchgehen. Die uns genannten Teilnehmer des Workshops haben dieses Anforderungsdokument im Vorfeld erhalten.
Hallo Herr Krüger! Würden Sie das Anforderungsdokument und die Agenda für die Veranstaltung hier bitte einstellen, damit man vorab einen Blick drauf werfen kann? Vielen Dank, Nicole Engel
Hallo Frau Engel, den Termin mit Agenda zum Workshop, sowie das Anforderungsdokument habe ich Ihnen eben per E-Mail zukommen lassen.
Liebe Teilnehmer:innen,
dem ITV.SH sind folgende Online-Dienste bekannt. Diese können Sie sich gerne vorab bereits anschauen. Sofern Ihnen weitere Online-Dienste bekannt sind, machen Sie uns gerne darauf aufmerksam damit diese mit in die Betrachtung einbezogen werden können.
https://formular-service.augsburg.de/intellifor...
https://online-service2.nuernberg.de/dodb/Dox.a...
Viele Grüße
Tobias Müller